Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§1 Auftragserteilung

Bei Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Lieferungen ausserhalb Deutschlands können nur per Nachnahme oder Vorauskasse erfolgen, Lieferungen innerhalb Deutschlands per Nachnahme, Vorauskasse, Abbuchungserlaubnis, Überweisung oder Barzahlung.

Erstbesteller beliefern wir nur nach Vorauskasse oder per Nachnahme.


§2 Angebote

Unsere mündlichen wie auch schriftlichen Angebote sind stets freibleibend.


§3 Auskünfte zu unseren Produkten

Technische Auskünfte zu Beschaffenheit, Eigenschaften oder Verarbeitung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Gewähr und Haftung und berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.


§4 Versand- und Verpackungskosten

Wir berechnen lediglich die vom Paketdienstleister oder Spediteur erhobenen Frachtkosten, die sich entsprechend Gewicht, Größe und Zustellfristen ergeben.

Zusätzliche Services wie Express-Versand auf Anfrage.

 

Nur bei großen Lieferungen per Spediteur können Kosten für Verpackung entstehen, die  vorher bei uns zu erfragen sind.


§5 Beschädigung der Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Das heißt, dass ein Anspruch wegen Beschädigung der Lieferung nur vom Empfänger gegen den Frachtführer wie Postbote, Spediteur oder Paketdienst gestellt werden kann.
Die Ware ist also bei Eintreffen auf Vollständigkeit und äußerliche Mängel bzw. Beschädigung zu überprüfen.
Beanstandungen sind auf dem Lieferbeleg des Frachtführers zu vermerken, da sonst keine Schadenersatzansprüche gestellt werden können.


§6 Beanstandungen der Ware

Bitte überprüfen Sie die gelieferte Ware unverzüglich auf eventuelle Mängel. Diese sind uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form mitzuteilen.


§7 Warenrücklieferungen

Eine Warenrücklieferung bedarf stets unserer Zustimmung und hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.


§8 Zahlungsbedingungen und Preise

Unsere Preise sind jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Verkaufspreise.
Die auf unserer Webseite genannten Preise verstehen sich inklusive der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer von 19%.
Auf Wunsch senden wir Ihnen eine detaillierte Auftragsbestätigung zu.
Rechnungsausgleich bei Fakturierung innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto und 30 Tagen netto.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir pro Kontoauszug € 2,50 netto sowie Verzugszinsen in Höhe des Bankzinssatzes für Kontokorrentdarlehen.

§9 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer Gesamtforderung unser Eigentum.


§10 Gewährleistung

Es wird gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. frei von Sachmängeln ist. Das heißt, dass die Ware sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach Art der Sache und/oder der Ankündigung von uns bzw. des Herstellers erwarten kann.
Die Gewährleistungsfrist für neue Artikel beträgt 24 Monate.
Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Artikel ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrenübergang zu laufen. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma SPITFIRE AMPS nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenso ausgeschlossen.
Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur dann zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ausgeschlossen von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie sind alle einem Verschleiß unterliegenden Teile wie z.B. Röhren, Akkumulatoren oder Batterien, auch wenn sie eingebaut sind, da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen.

 

 

§11 Drei Jahre Spitfire Amps-Garantie

 

1. Für einen nachweislich auf  Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführenden Mangel leistet Spitfire Amps Garantie ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bis zu 3 Jahren nach dem Kauf.

 

Anspruch auf diese Gewährleistung haben nur Endverbraucher.

Dieser Anspruch ist nicht übertragbar oder abtretungsfähig.

 

2. Von dieser Garantie ausgenommen sind:

a) Gebrauchtgeräte.

b) Alle Produkte oder Produktbestandteile, die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z.B. Elektronikröhren.

 

c) Mängel, die zurückzuführen sind auf nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, Überlastung, Einbau oder Anschluß von Nicht-Originalteilen, unsachgemäße Betriebsbedingungen, mangelnde Pflege oder Wartung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.

 

d) Ebenso Produkte, die jegliche Veränderung des Originalzustandes aufweisen.

 

3. Die Behebung eines reklamierten und als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt nach Wahl der Firma Spitfire Amps durch Reparatur oder Austausch des bemängelten Produkts.

Ausgetauschte Produkte oder Teile gehen in das Eigentum der Firma Spitfire Amps über.

 

4. Der Anspruch auf Garantie muß innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.

Hierzu ist das reklamierte Produkt mit Kopie des Kaufnachweises an uns zurückzusenden.

 

5. Durch unsere Garantieleistungen wird die dreijährige Garantiefrist weder verlängert noch neu in Gang gesetzt.

 

6. Weitere Ansprüche außer dem Recht auf Behebung eines anerkannten Mangels ergeben sich aus unseren Garantiebedingungen ausdrücklich nicht.

 

7. Die Rechte des Kunden, die sich aus dem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ergeben, bleiben durch diese Garantiebedingungen unberührt.

 

 

 

§ 12 Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss.